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Informationen zum Thüringer Erziehungsgeld
Liebe Eltern, das Thüringer Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig und wird im Anschluss an das Bundeselterngeld gezahlt. Wer im Freistaat Thüringen seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann frühestens ab dem 9. Lebensmonat seines Kindes Thüringer Erziehungsgeld beantragen. Das Erziehungsgeld wird für die Dauer von höchstens 12 Monaten gewährt, in der Regel ab dem 13. Lebensmonat bis zum 24. Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von Elterngeld gewährt. Die Verlängerung des Elterngeldauszahlungs-zeitraumes bleibt unberücksichtigt. Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht dann, wenn der Antrag fristgerecht bei der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt eingegangen ist, das Kind nicht mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindereinrichtung oder von einer Kinderpflegeperson betreut wird. Bei einer Betreuung von mehr als 5 Stunden täglich kann ein Anspruch bestehen, wenn ältere kindergeldberechtigte Geschwister existent sind.
Höhe des Erziehungsgeldes- Das Erziehungsgeld beträgt für das erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro, für das dritte Kind 250 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich. Für die Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist die Kindergeldberechtigung maßgeblich. - Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich (Nachweis ist vorzulegen) steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu. - Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro übersteigenden Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte Geschwister hat.
Die Anträge können nur bis zu 3 Monate rückwirkend anerkannt werden.
Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld sind in der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt (Hauptverwaltung) Zimmer 5 bzw. 5a erhältlich, oder stehen zum Download zur Verfügung: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html http://www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/content.html
Falls Sie noch Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld haben, können Sie sich mit Frau Riske (Tel. 036452-78512), Ansprechpartner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt in Verbindung setzen. |
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